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Bergsteigen im Steinbruch

Der Vorstand des Sächsischen Bergsteigerbundes führte in den letzten Jahren sowohl mit der Stadt Radebeul als auch mit dem Landratsamt Meißen Gespräche, um einen offiziellen Klettergarten in den Steinbrüchen im Lößnitzgrund einzurichten.

Das Kreisumweltamt Meißen verhängte zwischenzeitlich ein Betretungsverbot für den Kleinen Steinbruch. Das Amt will dem Widerspruch des SBB gegen das Betretungsverbot sowie dem SBB-Antrag auf Befreiung von allen (naturschutz)rechtlichen Beschränkungen zur klettersportlichen Nutzung im Kleinen Steinbruch im Lößnitzgrund nicht stattgeben.

Der SBB hatte der Eigentümerin des Kleinen Steinbruchs (BVVG) ein Kaufangebot für die Flurstücke mit insgesamt 20.000 qm Waldfläche mit Kleinem Steinbruch angeboten. Das Angebot stand unter der Bedingung, dass das Betretungsrecht hergestellt wird. Das Betretungsverbot bleibt aber leider erhalten. Der Kauf kommt daher nicht zustande.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Meißen begründet ihre Absage damit, dass das regelmäßige Klettern im Kleinen Steinbruch mit den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht vereinbar sei, insbesondere die störungsarme Erhaltung und Bewahrung der Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation und Pioniervegetation. Eine Ausnahme von den Biotopschutzbestimmungen könne die Untere Naturschutzbehörde nur erteilen, wenn die Beeinträchtigungen nachweislich ausgeglichen werden können: „Das würde bedeuten, dass an einem derzeit rechtmäßig klettersportlich genutzten Klettergipfel diese Nutzung aufgegeben wird. In der Praxis sollte ein derartiges Verfahren schwer vorstellbar sein."

Der SBB bedauert sehr, dass sein Angebot zur umweltgerechten Pflege und Entwicklung des Kleinen Steinbruchs in einen weiteren SBB-Klettergarten neben Cunnersdorf und Liebethal nicht angenommen wurde.

Berg Heil!
Constance Jacob
Vorstand Öffentlichkeit und Kultur
Sächsischer Bergsteigerbund

(zitiert von: http://www.dav-felsinfo.de)

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